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Ältere Frauen und Männer

Hinweis: Die Informationen dieser Website beziehen sich auf die ESF-Förderperiode 2007-2013. Die Website steht bis auf Weiteres noch zur Verfügung, sie wird jedoch seit dem 28.02.2014 nicht mehr aktualisiert.
Grundlageninformationen, Materialien und neue Publikation zur ESF-Förderperiode 2014–2020 und zu den drei Querschnittszielen Gleichstellung von Frauen und Männern, Antidiskriminierung und Ökologische Nachhaltigkeit finden Sie auf der Website der „Agentur für Querschnittsziele im ESF“.

Seit dem Beginn der 1990er Jahre ist der Anteil älterer Frauen und Männer an der deutschen Gesamtbevölkerung stark gestiegen: Ein Fünftel der Bevölkerung war im Jahr 2011 65 Jahre alt oder älter; das sind 16,9 Mio. Personen (Statistisches Bundesamt). Davon sind etwas mehr als die Hälfte Frauen, von denen viele im Alter finanziell deutlich schlechter gestellt sind als Männer.

Die Arbeitslosenquote der älteren Frauen und Männer ist höher als im Gesamtdurchschnitt. Für den Monat Oktober 2013 gibt die Bundesagentur für Arbeit die Arbeitslosenquote der 55-64-Jährigen mit 7,7 Prozent an – und das bei gut 550.000 Personen und einem Frauenanteil von 45,4 Prozent; im Vgl. betrug die Arbeitslosenquote aller zivilen Erwerbspersonen 6,5. Prozent. Von zunehmender Arbeitslosigkeit sind aber vor allem Menschen in den östlichen Bundesländern betroffen, denn unter den 55-64-Jährigen betrug die Arbeitslosenquote in den Neuen Ländern 11,2 Prozent. Es sei hier außerdem angemerkt, dass zudem viele ältere Personen in den Arbeitslosen- oder Erwerbstätigenzahlen nicht erfasst werden und den Nichterwerbspersonen, z. B. der Stillen Reserve, zuzurechnen sind.
Von den positiven Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt profitieren Männer und Frauen über 50 Jahre seltener als Erwerbslose aus jüngeren Altersgruppen. Trotz des Fachkräftemangels gelingt es nicht, diese Gruppe der älteren Erwerbslosen zu integrieren. Vor allem Geringverdienende und Personen mit Erwerbsunterbrechungen sind von Altersarmut bedroht. Dazu zählen überproportional häufig ältere Frauen, die deutlich niedrigere Renten als Männer erzielen. In den neuen Bundesländern sind die Renten von Frauen durch ihre höhere und längere Erwerbsbeteiligung durchschnittlich höher als die der Frauen in Westdeutschland (Ost: 702 Euro, West: 487 Euro; vgl. Riedmüller und Schmalreck 2011).
Aufschlussreich sind hier aber vor allem die Unterschiede zwischen Männern und Frauen (Gender Pension Gap): In Westdeutschland erhielten Frauen im Jahr 2012 durchschnittlich nur halb so viel Altersrente wie Männer. Die geringsten Renten erzielten in Westdeutschland verheiratete Frauen mit Kindern im Vergleich zu Männern mit diesem Status. So betrug der Gender Pension Gap in dieser Gruppe fast 70 Prozent (BMFSFJ, Gender Pension Gap). Im Vergleich dazu lag der Gender Pension Gap bei den Verheirateten in Ostdeutschland bei knapp 40 Prozent. Außerdem erzielten Männer in den neuen Bundesländern im Durchschnitt deutschlandweit die höchsten Bruttorenten. Die Frauenrenten Ost betrugen davon ca. Zweidrittel (IAQ, sozialpolitik-aktuell.de, Rentenhöhen 2012).

Teilweise verschärfen sich die geschlechterdifferenzierten Unterschiede im Hinblick auf Aspekte wie Migrationshintergrund oder eine Beeinträchtigung bzw. Behinderung. So hat sich der Anteil älterer ausländischer Männer an der Stillen Reserve – ebenso wie der Anteil aller älteren Frauen – zwischen den Jahren 2004 und 2007 kaum verringert (im Gegensatz zur Abnahme bei den älteren deutschen Männern; IAB-Forschungsbericht 11/2010).
Ein hoher Anteil der älteren Migrantinnen hat zudem keinen beruflichen Bildungsabschluss. Laut des Gender-Datenreports haben 71,3 Prozent der 60-65-jährigen Migrantinnen keinen Abschluss und damit eine noch schlechtere Ausgangslage hinsichtlich der zu erwartenden Rente. Zugespitzt ist auch die Diskriminierung für ältere Frauen mit Behinderung, die oftmals noch geringere Einkünfte und eine schlechter gesicherte Altersvorsorge haben als Frauen im Allgemeinen.

Damit zukünftig vor allem auch ältere Frauen wirtschaftlich unabhängig leben und ihr erhöhtes Armutsrisiko mindern können, werden von der Europäischen Kommission (EUK) entsprechende rentenpolitische Maßnahmen gefordert. Die angestrebte Verbesserung der Systeme der sozialen Sicherung – insbesondere für die Gruppen, die am stärksten von der gesellschaftlichen Ausgrenzung bedroht sind – geht einher mit der Zielsetzung nach Erhöhung der Beschäftigungsquote älterer Frauen und Männer. Damit soll auch das Europa-2020-Ziel einer Beschäftigungsquote der 55-64-Jährigen von mindestens 60 Prozent bis zum Jahr 2020 erreicht werden (siehe dazu auch die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedsstaaten des Rates der Europäischen Union, 2010, und die Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015 der EUK, 2010). Dazu muss v. a. die Beschäftigungsfähigkeit älterer Frauen erhöht werden, da für Männer die Werte bereits erreicht wurden. Der gleichstellungspolitische Aspekt wird hervorgehoben: „Sämtliche Maßnahmen sollten auch auf eine Förderung der Gleichstellung der Geschlechter abzielen.“ (Rat der Europäischen Union 2010, im Anhang S. 7). Gleichwohl müsste dann neben der Beschäftigungsquote das Vollzeitäquivalent als relevanter Indikator eingeführt werden. Dieser Indikator sowie auch der Gender Pay Gap und der Gender Pension Gap können auf nationaler und auf EU-Ebene als geeignete Messeinheiten dafür dienen, wie weit nachhaltig existenzsichernde Beschäftigung erreicht werden konnte.

Auch für die kommenden Jahre ist von einem Anstieg des Anteils älterer Frauen und Männer an der Gesamtgesellschaft auszugehen. Im Operationellen Programm des Bundes ( OP) sind „Ältere“ als wichtige Zielgruppe benannt. Es wird betont, dass bereits aktuell die Arbeitsmarktbeteiligung älterer Personen, vor allem älterer Frauen, weiter erhöht werden soll: durch Maßnahmen für Lebenslanges Lernen (Qualifizierung/berufliche Weiterbildung) und altersgerechte Gestaltung von Arbeitsbedingungen und -plätzen. Entsprechend werden bspw. mit dem ESF-Programm "Pluspunkt Erfahrung: Ein Gewinn für alle" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend explizit ältere Arbeitnehmer/innen und Arbeitslose sowie Unternehmen adressiert.

Nachfolgend finden Sie Literatur- und Statistikhinweise, die geschlechterdifferenzierte Daten zum Themenbereich „Ältere Frauen und Männer“ enthalten.

 

Erläuterungen

  • Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt in Deutschland; ausführlicher dazu siehe
    Link.

  • Rohdaten (Primärdaten) sind die Daten, die unmittelbar nach einer Datenerhebung vorliegen.

  • Als Grad der Behinderung (GdB) werden die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach Zehnergraden bis 100 abgestuft festgestellt. Menschen mit einer anerkannten Behinderung können z. B. besondere Hilfen erhalten, die im SGB IX festgelegt sind, und haben im Rahmen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ggf. Anspruch auf Sonderurlaub und einen speziellen Kündigungsschutz.