Zielgruppen nach ihrem Status am Arbeitsmarkt: Arbeitslose, Erwerbslose und Langzeitarbeitslose

Hinweis: Die Informationen dieser Website beziehen sich auf die ESF-Förderperiode 2007-2013. Die Website steht bis auf Weiteres noch zur Verfügung, sie wird jedoch seit dem 28.02.2014 nicht mehr aktualisiert.
Grundlageninformationen, Materialien und neue Publikation zur ESF-Förderperiode 2014–2020 und zu den drei Querschnittszielen Gleichstellung von Frauen und Männern, Antidiskriminierung und Ökologische Nachhaltigkeit finden Sie auf der Website der „Agentur für Querschnittsziele im ESF“.

Arbeitslose und Erwerbslose sind ähnliche, aber keine identischen Personengruppen. Zu den unterschiedlichen Sachverhalten können grundsätzlich zwei Statistiken herangezogen werden, die ihre Daten in verschiedenen Verfahren erheben: der Mikrozensus für Erwerbslose und die Statistik der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitslose. Keine der beiden Statistiken ersetzt die jeweils andere, deshalb sollten beide Systeme hinsichtlich des Umfangs „Beteiligung am Erwerbsleben“ herangezogen werden.

Erläuterung: Definition von „Arbeitslosen“ und „Erwerbslosen“ in den Statistiken

Beide Statistiken basieren auf Individualdaten (Mikrodaten) und sollten daher auch grundsätzlich in der Lage sein, ihre Ergebnisse weitestgehend geschlechterdifferenziert aufbereitet zur Verfügung zu stellen. Da dies derzeit (noch) nicht durchgängig gewährleistet ist, gibt es im Folgenden Hinweise auf Fundstellen geschlechterdifferenzierter Daten zur Erwerbs- und Arbeitslosigkeit.

Weiterlesen

 

Erläuterungen

  • Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt in Deutschland; ausführlicher dazu siehe
    Link.

  • Rohdaten (Primärdaten) sind die Daten, die unmittelbar nach einer Datenerhebung vorliegen.

  • Als Grad der Behinderung (GdB) werden die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach Zehnergraden bis 100 abgestuft festgestellt. Menschen mit einer anerkannten Behinderung können z. B. besondere Hilfen erhalten, die im SGB IX festgelegt sind, und haben im Rahmen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ggf. Anspruch auf Sonderurlaub und einen speziellen Kündigungsschutz.