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Details Zielgruppen



Nichterwerbspersonen

Hinweis: Die Informationen dieser Website beziehen sich auf die ESF-Förderperiode 2007-2013. Die Website steht bis auf Weiteres noch zur Verfügung, sie wird jedoch seit dem 28.02.2014 nicht mehr aktualisiert.
Grundlageninformationen, Materialien und neue Publikation zur ESF-Förderperiode 2014–2020 und zu den drei Querschnittszielen Gleichstellung von Frauen und Männern, Antidiskriminierung und Ökologische Nachhaltigkeit finden Sie auf der Website der „Agentur für Querschnittsziele im ESF“.

Unter dem Begriff Nichterwerbspersonen werden Menschen im erwerbsfähigen Alter (ab 15 Jahre) verstanden, die keinem Erwerb nachgehen und auch nicht in den amtlichen Statistiken zur gemeldeten Erwerbslosigkeit als arbeitsuchend erfasst sind. Sie zählen also statistisch gesehen weder zu den Erwerbstätigen noch zu den Erwerbslosen und werden häufig als „inaktive Erwerbsbevölkerung“ bezeichnet.

Zur Gruppe der Nichterwerbspersonen gehören u. a. Schüler/innen, Auszubildende, Studierende, (früh-)verrentete Personen, Hausfrauen und -männer oder Personen, die arbeits- bzw. berufsunfähig sind sowie – je nach Aufbau der jeweiligen Statistik – Teilnehmende von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, sofern diese Maßnahme keine Erwerbstätigkeit ist.

Mit Ausnahme der in Ausbildung befindlichen Personen, bei denen Frauen und Männer annähernd gleich verteilt sind, zählen Frauen in erheblich größerem Maße zu den Nichterwerbspersonen. So weist die europäische Arbeitskräfteerhebung bei den 25-64-Jährigen rund 25 Prozent der Frauen, aber nur rund 12 Prozent der Männer als Nichterwerbspersonen aus. In der Altersgruppe der 25-49-Jährigen zählen rund 19 Prozent der Frauen, aber nur rund 6 Prozent der Männer zu den Nichterwerbspersonen. Es zählt also in der Altersgruppe, in der Erwerbstätigkeit als zentraler Lebensinhalt zu erwarten wäre, fast jede fünfte Frau zu den Nichterwerbspersonen – also weder zu den Erwerbstätigen noch zu den Erwerbslosen. Das trifft nur für rund jeden 15. Mann zu.

Der Hauptgrund für den hohen Anteil weiblicher Nichterwerbspersonen sind persönliche oder familiäre Verpflichtungen – insbesondere die Betreuung von Kindern und/oder pflegebedürftigen Angehörigen. Während bei den 25-64-Jährigen fast 60 Prozent der weiblichen Nichterwerbspersonen aufgrund persönlicher und familiärer Verpflichtungen „inaktiv“ sind, trifft das nur auf knapp 3 Prozent der Männer zu. Männer dieses Alters zählen hauptsächlich wegen einer Krankheit oder Behinderung (34 Prozent) oder Aus-/Fortbildung (40 Prozent) zu den Nichterwerbspersonen.

In Verbindung mit dem Nichterwerbspersonen-Konzept wird auch häufig von der „Stillen Reserve“ und von „Unterbeschäftigung“ gesprochen. Die Personengruppen bei diesen Konzepten überschneiden sich, sind aber nicht deckungsgleich. Hinzu kommt, dass die „Stille Reserve“ je nach Forschungsansatz unterschiedlich definiert und erfasst wird. Zur Stillen Reserve oder in die Kategorie „Unterbeschäftigung“ können beispielsweise auch Teilzeit- und/oder geringfügig Beschäftigte zählen, die eigentlich eine Vollzeitbeschäftigung annehmen möchten, aber keine finden, oder z. B. durch familiäre Verpflichtungen momentan nicht ausüben können. Dies betrifft sehr viel häufiger Frauen und insbesondere Mütter von kleinen Kindern, wodurch deren Erwerbsquote am niedrigsten ist. Viele von ihnen sind also Nichterwerbspersonen. Bei Vätern ist die Situation entgegengesetzt: Sie haben die höchsten Erwerbsquoten und zählen sehr selten zu den Nichterwerbspersonen.

Warum jemand zur „Stillen Reserve“ zählt, kann unterschiedliche Gründe haben und hängt auch davon ab, wie sie definiert und erhoben wird. So werden z. B. beim IAB-Konzept der „Stillen Reserve im engeren Sinne“ Personen ausgeklammert, die sich in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen befinden, und auch solche, die sich bisher ausschließlich Betreuungs- und Pflegeaufgaben widmen. In diesem Zusammenhang wird häufig die Verfügbarkeit als Maßstab gesetzt. So steht z. B. ein Teil der Nichterwerbspersonen dem Arbeitsmarkt nicht sofort zur Verfügung, auch wenn er oder sie prinzipiell an einer Erwerbstätigkeit interessiert wäre. Verfügbarkeit wird häufig danach bemessen, ob jemand innerhalb der nächsten zwei Wochen eine Tätigkeit aufnehmen könnte. Hinsichtlich Gleichstellung ist es wichtig zu schauen, ob die Verfügbarkeit eine Selbstauskunft ist oder von einer Behörde zugeschrieben wird. So werden beispielsweise Alleinerziehende mit Kleinkindern häufig als nicht verfügbar eingestuft, auch wenn sie es selbst anders einschätzen würden. Je nach Erhebung zählt eine Person dann entweder zur Stillen Reserve oder aber zu den Nichterwerbspersonen....

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Erläuterungen

  • Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt in Deutschland; ausführlicher dazu siehe
    Link.

  • Rohdaten (Primärdaten) sind die Daten, die unmittelbar nach einer Datenerhebung vorliegen.

  • Als Grad der Behinderung (GdB) werden die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach Zehnergraden bis 100 abgestuft festgestellt. Menschen mit einer anerkannten Behinderung können z. B. besondere Hilfen erhalten, die im SGB IX festgelegt sind, und haben im Rahmen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ggf. Anspruch auf Sonderurlaub und einen speziellen Kündigungsschutz.