Jugendliche im Übergang von der Schule in den Beruf

Hinweis: Die Informationen dieser Website beziehen sich auf die ESF-Förderperiode 2007-2013. Die Website steht bis auf Weiteres noch zur Verfügung, sie wird jedoch seit dem 28.02.2014 nicht mehr aktualisiert.
Grundlageninformationen, Materialien und neue Publikation zur ESF-Förderperiode 2014–2020 und zu den drei Querschnittszielen Gleichstellung von Frauen und Männern, Antidiskriminierung und Ökologische Nachhaltigkeit finden Sie auf der Website der „Agentur für Querschnittsziele im ESF“.

Der Übergang Jugendlicher von der Schule in den Beruf wird auch als „1. Schwelle“ bezeichnet. Bezeichnet werden damit Jugendliche, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen und noch keine berufliche Bildung begonnen oder abgeschlossen haben. Dabei ist es unerheblich, ob überhaupt ein Schulabschluss oder welcher Schulabschluss erreicht wurde. Wichtig ist hingegen, dass das Vorhandensein und die Art des Schulabschlusses wegweisend für die daran anknüpfenden beruflichen Bildungswege sind.
Junge Frauen haben inzwischen im Vergleich zu jungen Männern durchschnittlich höhere Schulabschlüsse, aber im Berufsbildungssystem werden dennoch fast unverändert die Geschlechterungleichheiten des Arbeitsmarktes angelegt und damit reproduziert, wie z.B. die Trennung in so genannte Frauen- und Männerberufe.

Der Übergang von der Schule in den Beruf vollzieht sich für die meisten Jugendlichen über die Systeme der beruflichen Bildung. Diese lassen sich unterscheiden in Hochschulbildung, duale Ausbildung und schulische Berufsausbildung, die einen vollwertigen Berufsabschluss zum Ziel haben. Auch bei den Ausbildungswegen  sind junge Frauen und Männer nicht gleich verteilt. So befinden sich junge Frauen häufiger in der vollzeitschulischen Ausbildung, junge Männer eher in der betrieblichen Ausbildung.
Zudem existiert ein so genanntes „Übergangssystem“, in dem eine Vielzahl verschiedener Maßnahmen zur Berufsvorbereitung und Ausbildungsförderung zusammengefasst sind. Dabei wird kein vollwertiger Berufsabschluss erzielt, es kann aber die Ausbildungsreife oder ein allgemeiner Schulabschluss nachgeholt werden. Das Übergangssystem kann außerdem eine Brückenfunktion für ausbildungsreife Jugendliche ohne Lehrstelle darstellen.

Trotz mittlerweile höherer Schulabschlüsse in der Gesamtgruppe der Jugendlichen weisen gerade junge Frauen mit niedrigem oder ohne Schulabschluss deutlich größere Schwierigkeiten als ihre männliche Vergleichsgruppe auf und zwar sowohl an der ersten als auch der zweiten Schwelle und damit perspektivisch auf dem Arbeitsmarkt insgesamt.

Die Expertise der Agentur für Gleichstellung im ESF zum Thema der Berufsausbildung von jungen Frauen und Männern gibt einen Überblick über gleichstellungsrelevante Aspekte in diesem Bereich.
 Expertise „Junge Frauen und Männer im Übergang von der Schule in den Beruf“

Im Folgenden sind Daten- und Informationsquellen für den Themenbereich Übergang Schule-Beruf zusammengestellt.

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Erläuterungen

  • Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt in Deutschland; ausführlicher dazu siehe
    Link.

  • Rohdaten (Primärdaten) sind die Daten, die unmittelbar nach einer Datenerhebung vorliegen.

  • Als Grad der Behinderung (GdB) werden die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach Zehnergraden bis 100 abgestuft festgestellt. Menschen mit einer anerkannten Behinderung können z. B. besondere Hilfen erhalten, die im SGB IX festgelegt sind, und haben im Rahmen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ggf. Anspruch auf Sonderurlaub und einen speziellen Kündigungsschutz.