Menschen mit Behinderung

Hinweis: Die Informationen dieser Website beziehen sich auf die ESF-Förderperiode 2007-2013. Die Website steht bis auf Weiteres noch zur Verfügung, sie wird jedoch seit dem 28.02.2014 nicht mehr aktualisiert.
Grundlageninformationen, Materialien und neue Publikation zur ESF-Förderperiode 2014–2020 und zu den drei Querschnittszielen Gleichstellung von Frauen und Männern, Antidiskriminierung und Ökologische Nachhaltigkeit finden Sie auf der Website der „Agentur für Querschnittsziele im ESF“.

Zur gesellschaftlichen Gruppe der „Menschen mit Behinderung“ gehören sehr unterschiedliche Personen in vielfältigen Lebenslagen und mit unterschiedlichen Arten einer (Mehrfach-)Beeinträchtigung. Körperliche Funktionen oder die kognitive Wahrnehmung können bspw. beeinträchtigt sein; es kann eine psychische Erkrankung vorliegen oder der Antrieb eines Menschen eingeschränkt sein. Zudem gehören potenziell auch chronisch Erkrankte oder Menschen mit Suchterkrankungen zu diesem Personenkreis.

„Behinderung“ wird inzwischen auch von der World Health Organization (WHO) als Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Teilhabe definiert, die durch eine Analyse sozialer Zustände festgestellt werden kann.
Dieser umfassenden Definition wird ebenfalls im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX Rechnung getragen: Die Beschreibung von Behinderung im SGB IX (2001; § 2 Abs. 1) beinhaltet entsprechend zwei Aspekte: a) einen für das Lebensalter untypischen Zustand der jeweiligen Person und als Folge davon b) die Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Partizipation.

Einen Meilenstein in der Behindertenpolitik stellt das im Rahmen des UNO-Menschenrechtsabkommens verabschiedete "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" dar, das für Deutschland verbindlich ist. Es verbietet jede Form der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und garantiert unter anderem das Recht auf ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben sowie gleiche Rechte bezogen auf eine eigene Familie, Bildung, Beschäftigung, sozialen Schutz, einen angemessenen Lebensstandard und gesellschaftliche Teilhabe sowie Schutz vor Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch.
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Hieraus ergeben sich Ansätze und Verbindlichkeiten für eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe bzw. Inklusion, z. B. inclusive education system, von Menschen mit Behinderung. Durch eine explizite Bezugnahme auf Mädchen und Frauen mit Behinderung (Art. 6) sind Analyseansätze vorhanden, eine Gender-Perspektive mit der Thematik Behinderung zu verbinden. Die UNO weist bspw. auf Zusammenhänge zwischen Armut, Gender und Behinderung hin (siehe "UN Enable"). Unterschiede bestehen u. a. in den Chancen auf dem Arbeitsmarkt: Für Frauen mit Behinderung ist es in der Regel schwieriger als für Männer mit Behinderung sich auf dem Arbeitsmarkt adäquat ihrer Bildung zu positionieren oder überhaupt einen (Aus-)Bildungsabschluss zu erlangen, der Aussicht auf eine Existenz sichernde und zukunftsträchtige Beschäftigung bietet. Die allgemein bestehen Einkommensnachteile für Frauen insgesamt fallen für Frauen mit Behinderung noch um einiges gravierender aus.

Der Mikrozensus erfasst Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung und weist für das Jahr 2009 10,9 Prozent der weiblichen und 12,5 Prozent der männlichen Bevölkerung – insgesamt 9,6 Millionen Menschen – mit einer amtlich anerkannten Behinderung aus. (Davon waren 72 Prozent 55 Jahre alt oder älter.) Die Bundesagentur für Arbeit weist in ihrer Statistik „Schwerbehinderte“ aus. Daten zu Arbeits- und Lebensumständen von Menschen mit Behinderung werden außerdem von der Schwerbehindertenstatistik, vom Statistischen Bundesamt und von den Statistischen Landesämtern zur Verfügung gestellt.

Menschen, die nach der oben erläuterten Definition beeinträchtigt sind, sich jedoch nicht als solche registrieren lassen, kommen in den genannten Statistiken nicht vor und verbleiben daher in der Dunkelziffer. Dies trifft häufiger auf Frauen zu. Verstärkt durch die Geschlechterstrukturen auf dem Arbeitsmarkt haben Frauen und Männer mit Behinderung unterschiedliche Ausgangsvoraussetzungen: Männer mit Behinderung stellen eher einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung, um durch das Schwerbehindertenrecht entsprechenden Schutz für den Arbeitsmarkt zu erhalten. Bei Frauen mit Behinderung ist das seltener der Fall: Sie sind daher in den genannten Statistiken nicht ausreichend sichtbar und entsprechend unterrepräsentiert.

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Erläuterungen

  • Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt in Deutschland; ausführlicher dazu siehe
    Link.

  • Rohdaten (Primärdaten) sind die Daten, die unmittelbar nach einer Datenerhebung vorliegen.

  • Als Grad der Behinderung (GdB) werden die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach Zehnergraden bis 100 abgestuft festgestellt. Menschen mit einer anerkannten Behinderung können z. B. besondere Hilfen erhalten, die im SGB IX festgelegt sind, und haben im Rahmen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ggf. Anspruch auf Sonderurlaub und einen speziellen Kündigungsschutz.