Akademiker/innen
Hinweis: Die Informationen dieser Website beziehen sich auf die ESF-Förderperiode 2007-2013. Die Website steht bis auf Weiteres noch zur Verfügung, sie wird jedoch seit dem 28.02.2014 nicht mehr aktualisiert.
Grundlageninformationen, Materialien und neue Publikation zur ESF-Förderperiode 2014–2020 und zu den drei Querschnittszielen Gleichstellung von Frauen und Männern, Antidiskriminierung und Ökologische Nachhaltigkeit finden Sie auf der Website der „Agentur für Querschnittsziele im ESF“.
Akademikerinnen und Akademiker sind Personen mit einem (Fach)Hochschulabschluss, der innerhalb Deutschlands an einer staatlichen Universität, Technischen Hochschule, Fachhochschule u. Ä. oder an staatlich anerkannten Hochschulen erworben wird. Mit einem Hochschulabschluss wird ein akademischer Grad, wie z. B. Bachelor, Master, Diplom oder Magister, verliehen.
In einer engen Anwendung beschreibt der Terminus „Akademiker/in“ das haupt- und nebenberuflich tätige wissenschaftliche Personal an (Fach)Hochschulen. Dazu zählen beispielsweise Professor/inn/en, wissenschaftliche Assistent/inn/en und wissenschaftliche Mitarbeiter/innen. Trotz steigender Anteile sind Frauen in diesen Berufen noch unterrepräsentiert.
Akademiker/innen sind keine homogene Gruppe, sondern unterscheiden sich hinsichtlich ihrer sozialen Herkunft deutlich von der Verteilung in der Gesamtbevölkerung. Ob jemand studiert oder nicht, hängt ganz entscheidend vom Bildungsstatus der Eltern ab, vor allem davon, ob diese studiert haben oder nicht. Davon beeinflusst sind beispielsweise Studienfinanzierung, Wohnform, Zeitaufwand für Studium und parallele Erwerbstätigkeit.
Nur ein geringer Teil aller Akademiker/innen ist an (Fach)Hochschulen oder anderen Forschungsbereichen (außerhochschulische und industrielle Forschung) beschäftigt, der weitaus größere Teil arbeitet in anderen Wirtschaftsbereichen.
Ein (Fach)Hochschulabschluss wird bei den meisten Berufen mit höheren Qualifikationsanforderungen nachgefragt, wobei der akademische Grad (z. B. Bachelor, Master, Diplom, Magister) häufig über den Zugang zu verschiedenen Hierarchiestufen entscheidet.
Wurde der Hochschulabschluss nicht in der Bundesrepublik Deutschland erworben, muss er häufig nachträglich anerkannt oder beispielsweise durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bewertet werden. Das trifft insbesondere bei Migrantinnen und Migranten sowie bei Spätaussiedlerinnen und -aussiedlern zu, deren Zugang zum Arbeitsmarkt dadurch verzögert und/oder erschwert wird.
Ausländische Hochschulabschlüsse müssen für eine Berufstätigkeit in so genannten reglementierten Berufen, wie z. B. in der Medizin, Rechtsberufen oder dem öffentlichen Dienst, durch eine staatliche Stelle im jeweiligen Bundesland anerkannt werden. Allen anderen steht der Arbeitsmarkt im Prinzip auch ohne Bewertung offen, de facto bestehen aber Zugangsschwierigkeiten. Für die Europäische Union (EU) und den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gelten gesonderte Regeln.
Im Folgenden sind Literatur- und Statistikhinweise zur Zielgruppe Akademiker/innen zusammengestellt.
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