Selbständige

Hinweis: Die Informationen dieser Website beziehen sich auf die ESF-Förderperiode 2007-2013. Die Website steht bis auf Weiteres noch zur Verfügung, sie wird jedoch seit dem 28.02.2014 nicht mehr aktualisiert.
Grundlageninformationen, Materialien und neue Publikation zur ESF-Förderperiode 2014–2020 und zu den drei Querschnittszielen Gleichstellung von Frauen und Männern, Antidiskriminierung und Ökologische Nachhaltigkeit finden Sie auf der Website der „Agentur für Querschnittsziele im ESF“.

Im Operationellen Programm ( OP) des Bundes für den Europäischen Sozialfonds, Förderperiode 2007-2013, sind beruflich Selbständige als spezielle Zielgruppe gefasst, vor allem im Hinblick auf die Erreichung des Querschnittsziels „Gleichstellung von Frauen und Männern“ durch die Erhöhung der Beschäftigung/Erwerbstätigkeit von Frauen.
Mit der Strategie Europa 2020 wird es nunmehr zum Ziel, eine Beschäftigungsquote von 75 Prozent zu realisieren. Unternehmer/innentum wird dabei als Schlüsselelement für integratives Wachstum betrachtet. In der Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015 wird hervorgehoben, dass der Frauenanteil von einem Drittel bei den Selbständigen nicht ausreichend ist und somit speziell Frauen als Unternehmerinnen und Selbständige zu fördern sind.

Der Europäische Sozialfonds (ESF) spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung selbständiger Beschäftigung und Unternehmensgründung durch Beratungs- und Coachingmaßnahmen sowie durch Kreditvergaben während der Gründungsphase. Die Begriffe „Selbständige“, „Gründer/innen“ und „Unternehmer/innen“ bezeichnen Personen in unterschiedlichen Phasen einer selbständigen Tätigkeit oder aber (steuer-)rechtliche bzw. förderrelevante Momente. „Mithelfende Familienangehörige“ sind beschäftigungspolitisch eng mit dem Unternehmer/innentum bzw. Gründungsgeschehen verknüpft, geraten jedoch in der Regel vollständig aus dem Blick von Förderansätzen.

Im Hinblick sowohl auf Selbständige als auch auf Gründungspersonen und werdende Selbständige bestehen erhebliche Geschlechterunterschiede. So betrug der Frauenanteil bei den Selbständigen im Jahr 2012 rund 32, der Männeranteil 68 Prozent. Bei den "Mithelfenden Familienangehörigen" waren die Geschlechteranteile umgekehrt verteilt: Der Männeranteil lag 2012 bei 33 und der Frauenanteil bei 67 Prozent, was in absoluten Zahlen ca. 72.000 Männer und 144.000 Frauen waren.
Selbständig beschäftigt waren im selben Jahr ca. 1.396.000 Frauen und 3.026.000 Männer. Bei den Frauen entspricht das einem Anteil an den weiblichen Erwerbstätigen von 7,6 Prozent. Die entsprechende Selbständigenquote war bei den Männern mit 14 Prozent fast doppelt so hoch (Quelle: Mikrozensus und eigene Berechnungen).

Auch Unterschiede nach Region (Ost: höherer Frauenanteil), Alter, Bildung und Migrationshintergrund spielen eine Rolle: So sind Frauen mit Migrationshintergrund in den letzten Jahren prozentual stärker gründungsaktiv als männliche Migranten und als Frauen ohne Zuwanderungsgeschichte, obwohl Letztgenannten bspw. mehr Unterstützungsangebote zur Verfügung stehen.

Bei den Ausgangsvoraussetzungen bestehen ebenfalls Geschlechterunterschiede. So sind die Höhe des Startkapitals und der jeweilige berufliche Erfahrungshintergrund bei der Gruppe der Frauen ggü. derjenigen der Männer sehr unterschiedlich: Durchschnittlich steht Frauen ein geringeres Finanzbudget zur Verfügung, verglichen mit den männlichen Selbständigen bzw. Gründern. Zudem gründen Frauen häufiger im Dienstleistungsbereich. Dort werden insgesamt geringere Einkommen erzielt als dies bspw. in Technologie-orientierten Unternehmen der Fall ist, die einen hohen Männeranteil verzeichnen.
Geschlechtsspezifische Einkommensunterschiede bei den Selbständigen sind also auch durch die jeweiligen Branchenstrukturen sowie bspw. durch die Unternehmensgröße bedingt. Diese ist – gemessen an den Beschäftigten – bei weiblichen und männlichen Selbständigen sehr different.

Der zeitliche Umfang selbständiger Arbeit variiert zwischen Voll- oder Teilzeit, mit oder ohne zusätzliche/r Erwerbstätigkeit. Sowohl die Daten zu Gründungen als auch zu werdenden Selbständigen zeigen insgesamt einen Frauenanteil von rund einem Drittel. Der Frauenanteil bei den Vollzeitgründungen macht allerdings nur ein Viertel aus (vgl. Agentur für Gleichstellung im ESF 2010). Die Selbständigkeit, die ergänzend zur Haus- oder Erwerbsarbeit durchgeführt wird, hat in den letzten Jahren – vor allem bei den Frauen – zugenommen...

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Erläuterungen

  • Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt in Deutschland; ausführlicher dazu siehe
    Link.

  • Rohdaten (Primärdaten) sind die Daten, die unmittelbar nach einer Datenerhebung vorliegen.

  • Als Grad der Behinderung (GdB) werden die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach Zehnergraden bis 100 abgestuft festgestellt. Menschen mit einer anerkannten Behinderung können z. B. besondere Hilfen erhalten, die im SGB IX festgelegt sind, und haben im Rahmen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ggf. Anspruch auf Sonderurlaub und einen speziellen Kündigungsschutz.